Kosten und Umfang der Behandlung

Die Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen gehört zu den sogenannten Richtlinienverfahren. Die Kosten der Behandlung richten sich nach den entsprechenden Gebührenordnungen und werden i.d.R. von den gesetzlichen und privaten Versicherungen übernommen bzw. erstattet. Einzelheiten sind im Vorfeld zu klären.

Die probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung dienen neben der diagnostischen Abklärung auch der Überprüfungen der Frage, ob Patient oder Therapeut eine weitere Zusammenarbeit für sinnvoll halten.

Die Länge der anschließenden therapeutischen Behandlung richtet sich nach dem Schweregrad der Problematik.